VERLÄNGERUNG DER EU-FÜHRERSCHEINE

         

Um den EU-Führerschein verlängern zu können, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis einen psychophysischen Test durchlaufen und eine Aufenthaltserlaubnis von dem Land besitzen in welchen er die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt.

1. Wer muss seine Fahrerlaubnis verlängern lassen?

  • Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis die bereits abgelaufen ist, oder in Kürze abläuft
  • Inhaber einer unbegrenzten EU-Fahrerlaubnis oder mit mehr als 15 jähriger Laufzeit der Gruppe 1 (AM, A1, A2, A, B y BE) oder mit mehr als 5 jähriger Laufzeit der Gruppe 2 (BTP, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) wenn der Inhaber eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, die ab dem 19. Januar 2013 für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren ausgestellt wurde. (Richtline mit Wirksamkeit vom 2006/126/CE)

2. Was muss man tun um die Fahrerlaubnis zu verlängern zu lassen?

Einen Termin bei einer "Jefatura Provincial der Tráfico" oder bei einer lokalen Polizeidienststelle vereinbaren. Telefonnummer: 060 oder über die Website www.dgt.es

3. Welche Unterlagen braucht man dafür?

  • Der Antrag wird auf einem offiziellem Formular gestellt, dass Sie entweder bei der "Jefatura de Tráfico" oder im Internet unter www.dgt.es erhalten.
  • Nachweis der Identität und Aufenthalt: gültiger Personalausweis, NIE, Reisepass oder ein anderes Dokument das nachweist, dass Sie in Spanien wohnhaft sind, welches auch bei der „Jefatura de Tráfico beantragt werden kann.
  • EU-Führerschein: Original und Fotokopie
  • Psychophysischer Test: ausgestellt von einem autorisiertem "Centro de Reconocimiento de Conductores"
  • Ein aktuelles Foto 32 x 26 mm. Wenn es sich beim Antragsteller um eine Person handelt, die aufgrund ihrer Religion eine Kopfbedeckung trägt, sind Fotografien mit Kopftuch erlaubt. Die Identifizierung der Person muss jedoch gewährleistet sein, d.h. das Gesicht muss vom Haaransatz bis zu Kinn völlig unbedeckt sein.
  • Formular für das Foto: erhältlich bei der Jefatura de Tráfico: ausgefüllt und unterschrieben in dem dafür vorgesehenen Abschnitt.
  • Gebühr IV.3

Weitere Informationen erhalten Sie bei IUMET (Instituto Universitario der Medicina Telemática): Rue Emilio Baró, 33 (Benimaclet - Valencia) ou appelez-nous au (+34) 963 269 114

VERLÄNGERUNG DER EU-FÜHRERSCHEINE

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